МИНИСТЕРСТВО ОБРАЗОВАНИЯ И НАУКИ РФ
ФЕДЕРАЛЬНОЕ ГОСУДАРСТВЕННОЕ БЮДЖЕТНОЕ
ОБРАЗОВАТЕЛЬНОЕ УЧРЕЖДЕНИЕ ВЫСШЕГО ОБРАЗОВАНИЯ
ВОРОНЕЖСКИЙ ГОСУДАРСТВЕННЫЙ УНИВЕРСИТЕТ
Кафедра немецкой филологии
Der Marktmechanismus
Учебно-методическое пособие для вузов
Составитель
Л.М. Борисова
Воронеж 2017
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Стр.1
Text 1.
Der Koordinationsmechanismus „Markt"
1.1 "Was ist der Markt?
Dem „Markt" kommt im ökonomischen Denken ein zentraler Stellenwert
zu. Das moderne Verständnis des Konzepts des Marktes kann durchaus als
eine Ausweitung des traditionellen Wochen- oder Bauernmarktes
aufgefasst werden, auf dem Anbieter und Nachfrager zusammenkommen,
um Güter zu tauschen. Ganz allgemein versteht man unter einem Markt
sämtliche Austauschprozesse, die aus dem Zusammentreffen von
Anbietern und Nachfragern (Akteuren) erwachsen. Bei den Marktakteuren
kann es sich sowohl um einzelne Personen als auch um Organisationen
bzw. Kollektive (Haushalte, Unternehmen) handeln. Anders als auf einem
traditionellen Markt, wo sich Anbieter und Nachfrager an einem
bestimmten Ort treffen, können sich die Akteure während der
Markttransaktion allerdings auch räumlich weit voneinander entfernt
aufhalten, wie dies etwa beim Versandhandel, bei Devisengeschäften per
Telefon oder dem Computerhandel von Wertpapieren der Fall ist. Auch
müssen Leistung und Gegenleistung nicht zwangsläufig simultan erfolgen,
sondern können zeitlich versetzt stattfinden (Beispiel: Garantie-oder Versicherungsleistungen,
für die im Vorhinein bezahlt wird).
Märkte (oder genauer; Marktprozesse) lassen sich in nahezu allen Lebensbereichen
beobachten, in denen Akteure über Freiheitsspielräume verfügen
und versuchen, diese Freiheitsspielräume durch Eingehen von Austauschbeziehungen
zur Erreichung ihrer eigenen Ziele (= Vorstellungen
über erwünschte Daseinszustände) zu nutzen. Marktprozesse finden statt,
weil sie es den Akteuren ermöglichen, ihre Ziele durch Spezialisierung
und Tausch besser zu realisieren, als sie dies könnten, wenn sie ausschließlich
auf sich selbst gestellt wären (z.B. etwas produzieren, wozu sie
gar nicht oder nur unzureichend in der Lage sind). Nach dem modernen
Ökonomischen Verständnis sind Marktprozesse keineswegs auf die rein
wirtschaftliche Sphäre des Daseins beschränkt. Begriffe wie „Heiratsmarkt"
oder „Parteienkonkurrenz" deuten daraufhin, dass es durchaus
möglich und sinnvoll sein kann, soziale Phänomene außerhalb des rein
wirtschaftlichen Bereichs als Austauschprozesse rational eigennützig
handelnder Akteure zu interpretieren.
Märkte sind untrennbar mit Wettbewerb bzw. Konkurrenz hinsichtlich der
Nutzung knapper Güter verbunden: Denn da sich die Akteure im
Allgemeinen nicht mit dem bescheiden, was angesichts begrenzter Ressourcen
alle in gleicher Weise haben könnten, stehen sie bei dem Versuch
der Realisierung eigener Ziele notwendig in Konflikt zu anderen Akteuren,
die dieselben Güter beanspruchen. Diese Konkurrenz schlägt sich dann in
den Austauschverhältnissen der Güter, den Preisen, nieder. Der Preis eines
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Стр.3
Beispiel PKW: Die Verfügungsrechte über einen PKW sind sehr
vielgestaltig. Das Eigentum an einem PKW berechtigt zum Fahren dieses
Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen (Nutzungsrecht), jedoch nur dann,
wenn der Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und die Verkehrsregeln
beachtet. Der PKW-Eigentümer kann das Fahrzeug mit einem
stärkeren Motor versehen {Recht zur Änderung von Form und Substanz),
muss jedoch zur Nutzung auf öffentlichen Straßen den Nachweis der Verkehrssicherheit
(TÜV-Zulassung) erbringen. Mit Hilfe des Fahrzeuges
Erträge aus der Personenbeförderung, etwa durch Nutzung als Taxi, zu
ziehen setzt eine spezielle Zulassung (Fruchtziehungsrecht) voraus, für
deren Erteilung der Nachweis besonderer Ortskenntnis des Fahrers verlangt
wird (Personenbeförderungsschein). Der Eigentümer eines PKWs kann
sein Fahrzeug vermieten, verkaufen, verschenken oder vererben, unterliegt
hierbei aber u.U. der Steuerpflicht (Einkommen-, Umsatz-, Schenkung -
bzw. Erbschaftsteuer).
Beispiel Grundstück: Grundstückseigentum berechtigt nicht zur
unbeschränkten Nutzung des betreffenden Areals. So muss etwa für eine
Verwendung als Gewerbefläche erst eine entsprechende Genehmigung
eingeholt werden. Das Eigentum kann mit Wegerechten für andere
Grundstücke (Recht auf Durchfahrt) verbunden sein. Die Bebauung wird
durch die staatliche Flächennutzungsplanung und das Baurecht begrenzt.
Ist ein Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, so ist
der Eigentümer u. U. verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr zu ernten
oder zumindest zu mähen. Will man das Grundstück veräußern, so sind
u.U. bestehende Vorkaufsrechte zu beachten. Auch die
grundbuchrechtliche Teilung von Grundstücken ist durch staatliche Vorschriften
reglementiert.
Diese Typen von Verfügungsrechten oder Kombinationen davon können
Gegenstand von Markttransaktionen sein. Beispielsweise wird bei einem
Pachtvertrag über ein Grundstück das Nutzungsrecht für einen bestimmten
Zeitraum übertragen. Ist die Nutzungsweise durch den Pächter nicht
vertraglich oder gesetzlich beschränkt, so gehen auch die
Fruchtziehungsrechte sowie die Rechte zur Vermietung (Untermietvertrag)
und Verpachtung für den Zeitraum des Vertrages auf ihn über.
Notwendige Voraussetzung für einen Tausch von Verfügungsrechten auf
Märkten stellt die Definition dieser Rechte, verbunden mit der Möglichkeit
zu ihrer Durchsetzung, dar. Denn ohne die Definition der betreffenden
Verfügungsrechte wäre der Gegenstand der Transaktion unklar, und ohne
die Durchsetzbarkeit von Rechten wäre wohl kaum jemand bereit, hierfür
eine Gegenleistung zu erbringen. In einem Zustand ohne klar definierte
und zu vertretbaren Kosten durchsetzbare Rechte (= Anarchie) würde
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kaum ein nennenswertes Ausmaß an Markttransaktionen zustande
kommen.
Verfügungsrechte können von den Privaten mehr oder weniger frei definiert
werden, wobei der Staat häufig bestimmte Rahmenregelungen vorgibt,
die diese Vertragsfreiheit begrenzen. Aufgabe des Staates ist es insbesondere,
für die Existenz einer funktionsfähigen Zivilgerichtsbarkeit zu
sorgen und so die Einhaltung der (staatlich definierten oder privat
vereinbarten) Rechte sicher zu stellen, Markt und Staat stehen somit nicht
zwangsläufig im Gegensatz zueinander, vielmehr setzt der durch einen
bestimmten rechtlichen Rahmen geregelte Austausch auf einem Markt ein
bestimmtes Mindestmaß an staatlicher Aktivität zur Überwachung der
Einhaltung von bestehenden rechtlichen Regeln voraus. In diesem Sinne
hat bereits der schottische Moralphilosoph Adam Smith(1723-1790), einer
der ,Väter' der Nationalökonomie, betont, dass „die drohende Hand des
Rechts" gut sichtbar sein muss, damit „die unsichtbare Hand des Marktes"
funktioniert.
Der Nutzen eines Gutes und damit sein Preis wird entscheidend durch die
damit verbundenen Verfügungsrechte bzw. Verwendungsmöglichkeiten
bestimmt. Allgemein kann man sagen: Je größer das Spektrum der legalen
Nutzungsmöglichkeiten eines Gutes und je nützlicher diese Handlungsmöglichkeiten
für den einzelnen Akteur sind, desto höher ist der
Preis, den die Nachfrager hierfür zu zahlen bereit sind (und umgekehrt).
Hieraus folgt unmittelbar, dass Veränderungen der mit dem Eigentum an
Gütern verbundenen Verfügungsrechte Auswirkungen auf die Austauschverhältnisse
(die Marktpreise) haben.
Beispiel Wohnungsmarkt: Die Preise für mietfreie Eigentumswohnungen
liegen in der Regel deutlich über denen für vermietete Eigentumswohnungen.
Dies erklärt sich daraus, dass der Käufer einer vermieteten Eigentumswohnung
ein Nutzungsrecht nur dann wahrnehmen kann, wenn bestimmte
Voraussetzungen (etwa für eine Eigenbedarfs-Kündigung des
Mieters) erfüllt sind, wobei der Gesetzgeber bestimmte einzuhakende
Schutzfristen für den Mieter vorgibt. Wenn also beispielsweise die
Kündigung vermieteter Eigentumswohnungen bei Eigenbedarf erleichtert
wird, so ist zu erwarten, dass sich auf Grund dieser Erweiterung des
Spektrums der zulässigen Handlungsmöglichkeiten der Marktpreis für
vermietete Eigentumswohnungen erhöht; wird der Kündigungsschutz für
die Mieter hingegen verstärkt, so stellt diese eine Einschränkung der Nutzungsrechte
dar, die eine Tendenz zu Preissenkungen und zu einer
Erhöhung der Preisdifferenz zwischen vermieteten und mietfreien
Eigentumswohnungen zur Folge hat.
Beispiel Arbeitsmarkt: Arbeitsverhältnisse unterliegen dem Arbeitsrecht,
das u.a. bestimmte Kündigungsschutz-Regelungen umfasst. Je restriktiver
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Стр.7
die Bedingungen, unter denen ein Arbeitgeber eine Kündigung
aussprechen darf, um so zögerlicher wird er sich verhalten, wenn es um die
Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte geht.
Beantworten Sie die Fragen:
1.Was macht die Spezifik von Warenterminmärkten aus?
2. Wie lassen sich die Verfügungsrechte unterscheiden?
3.Was kann Gegenstand einer Transaktion werden?
4.Wie läßt sich die Aufgabe des Staates unter den Bedingungen der
Marktwirtschaft definieren?
Text 3.
Was kostet die Inanspruchnahme des Marktes?
Die Inanspruchnahme des Marktes ist mit bestimmten Aufwendungen verbunden,
die man als Transaktionskosten bezeichnet. Sie umfassen jene
Kosten, die mit jeder Austauschbeziehung, insbesondere mit dem Abschluss
von Verträgen, verbunden sind. Die Einteilung der Transaktionskosten
in die folgenden fünf Typen hat sich vielfach als analytisch zweckmäßig
erwiesen:
• Anbahnungskosten; z.B. Ressourcenverzehr bei der Informationssuche
und -beschaffung über potenzielle Transaktionspartner und deren
Konditionen.
• Vereinbarungskosten; dies sind solche Aufwendungen, die im Zusammenhang
mit Intensität und zeitlicher Ausdehnung von Verhandlungen,
Vertragsformulierung und Einigung entstehen.
• Abwicklungskosten; also Aufwendungen, die mit der Durchführung der
Transaktion verbunden sind, wie etwa Transport- und Managementkosten.
• Kontrollkosten; etwa jene Kosten, die zur Sicherstellung der Einhaltung
von Termin-, Qualitäts-, Mengen-, Preis- und evtl. Geheimhaltungsvereinbarungen
dienen.
• Anpassungskosten; z.B. Aufwendungen zur Durchsetzung von Termin-,
Qualitäts-, Mengen- und Preisänderungen auf Grund veränderter Bedingungen
während der Laufzeit der Vereinbarung.
Da die Anbahnungs- und die Vereinbarungskosten vor Beginn der Vertragslaufzeit
anfallen, bezeichnet man sie auch als ex-anteTransaktionskosten;
die Abwicklungs-, Kontroll- und Anpassungskosten
stellen dementsprechend die ex-post-Transaktionskosten dar.
Die Höhe der Transaktionskosten wird wesentlich von der Art der geltenden
rechtlichen Regelungen und ihrer Durchsetzbarkeit bestimmt. Kann
der Einzelne nicht darauf vertrauen, dass der Tauschpartner bestimmte Re8
Стр.8
geln einhalten wird, so fallen die Abwicklungs-, Kontroll -bzw. Vereinbarungskosten
u.U. derart hoch aus, dass eine Transaktion nicht lohnt. Entsprechende
Regeln, deren Einhaltung vom Staat überwacht wird, führen zu
einer Reduktion solcher Trans -aktionskosten und machen somit viele Austauschbeziehungen
erst vorteilhaft. Beispiele für solche staatlich
überwachten Regeln sind das Strafrecht sowie das Eigentums- und das
Vertragsrecht. Ohne die Setzung derartiger allgemeiner Regeln durch den
Staat würden viele Formen der Zusammenarbeit bzw. des Austauschs
zwischen autonomen Individuen an der Höhe der damit verbundenen
Transaktionskosten scheitern. Je ausdifferenzierter und je angemessener
der vom Staat vorgegebene rechtliche Rahmen ist, desto geringer fallen
tendenziell die Transaktionskosten aus. Insbesondere bei Verträgen, wo
Leistung und Gegenleistung nicht simultan, sondern verteilt über einen
längeren Zeitraum erfolgen, ist es vielfach kaum möglich, alle möglichen
und für das Vertragsverhältnis relevanten Entwicklungen im Vorhinein
schriftlich mit hinreichender Genauigkeit zu regeln. Allein schon auf
Grund der damit verbundenen Vereinbarungskosten sind reale Verträge
häufig lückenhaft. Das Risiko, dass ein Akteur mit dem Abschluss derart
unvollständiger Verträge auf sich nimmt, ist um so geringer, je stärker er
auf einen funktionsfähigen rechtlichen Rahmen bauen kann, der bei solchen
Vertragslücken für einen fairen Interessenausgleich sorgt.
Beispiel: Für Käufer und Verkäufer eines Gutes wäre es sehr aufwändig,
sämtliche Eventualitäten ihres Vertragsverhältnisses (Wann ist der Käufer
zur Rückgabe der Ware berechtigt? Inwieweit haftet der Verkäufer für das
Produkt?) explizit in einem Vertrag zu berücksichtigen. Durch die staatliche
Vorgabe von „Normalkonditionen", die - sofern nichts anderes vereinbart
wurde - solche Fragen regeln, verringern sich die Transaktionskosten
(Vereinbarungs- kosten und Kontrollkosten) der Vertragspartner.
Neben dem Staat können aber auch private Akteure durch Schaffung bestimmter
Regeln bzw. Institutionen zur Senkung von Transaktionskosten
beitragen. Beispielsweise verringert die Definition und Überwachung von
Gütesiegeln zur Sicherstellung bestimmter qualitativer Eigenschaften von
Gütern durch Verbände von Anbietern die Such- und Kontrollkosten für
die Kunden. Viele Regelungen von Arbeitsverhältnissen sind zwischen
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden vereinbart und nicht staatlich
vorgegeben.
Beantworten Sie die Fragen:
1.Wie werden die Transaktionskosten definiert?
2.Was sind die wichtigsten Typen von Transaktionskosten?
3.Wie können die Transaktionskosten verringert werden?
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Стр.9
Text 4
Markt versus Hierarchie?
Akteure haben zwei polar gegensätzliche Alternativen, ein Gut zu erlangen:
Sie können es über den Markt erwerben oder sie können - sofern sie
dazu in der Lage sind - es selbst erstellen. Für Unternehmen beinhaltet dies
die Entscheidung „Make or buy", also zwischen Eigenfertigung oder
Fremdbezug. Beide Organisationsformen sind mit Transaktionskosten
verbunden. Bei Eigenfertigung erfolgt die Koordination der Ressourcen
durch interne Weisung, also im Rahmen einer Hierarchie. Neben den reinen
Produktionskosten fallen hierbei insbesondere auch Aufwendungen für
die unternehmensinterne Organisation der Leistungserstellung an (=interne
Transaktionskosten). Rational handelnde Akteure werden sich immer dann
für den Bezug eines Gutes über den Markt und gegen die interne
Bereitstellung entscheiden, wenn dies für sie mit geringeren Kosten
verbunden ist. Neben dem Preis des betreffenden Gutes sind dabei insbesondere
auch die mit dem Erwerb über den Markt verbundenen Transaktionskosten
zu berücksichtigen. Je niedriger die Transaktionskosten des
Marktes, um so eher lohnt es sich für einen Akteur, die von ihm gewünschten
Güter bzw. Dienstleistungen auf dem Markt zu erwerben anstatt
sie selbst bereitzustellen.
Die Höhe der Transaktionskosten bei Erwerb eines Gutes über den Markt
wird wesentlich bestimmt durch:
• Die Aufwendungen für die Identifikation eines geeigneten Transaktionspartners
(betrifft die Anbahnungskosten).
• Die geltenden rechtlichen Regelungen und die für ihre Durchsetzung
erforderlichen Aufwendungen (betrifft die Vereinbarungs-, Kontroll-und
Anpassungskosten). Beispielsweise ist der Rechtsrahmen für internationale
Verträge meist in deutlich geringerem Maße ausdifferenziert als für
Austauschbeziehungen innerhalb eines Landes; die Durchsetzung der
betreffenden Rechte ist mit relativ hohen Kosten verbunden, und allein
schon die Erfordernis, sich über den anderen Rechtsrahmen zu informieren,
bedeutet zusätzlichen Aufwand. Aus diesem Grunde werden die
Unternehmen inländische Geschäftspartner c.p. vorziehen. Eine Erhöhung
der Rechtssicherheit bei internationalen Verträgen oder die Angleichung
des rechtlichen Rahmens in den verschiedenen Ländern verringert die
Transaktionskosten für internationale Vereinbarungen und bewirkt
tendenziell eine Intensivierung der internationalen Arbeitsteilung.
• Die Häufigkeit., mit der eine bestimmte Transaktion mit einem Partner
durchgeführt wird (betrifft die Anbahnungs- und Vereinbarungskosten).
Bei einer Wiederholung der Transaktion müssen die Konditionen eventuell
nicht vollständig neu ausgehandelt werden, so dass der Anteil der
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